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Gleichgeschlechtliche Ehe gilt EU-weit

 

Zwei polnische Männer wollten ihre in Deutschland geschlossene Ehe in ihrer Heimat eintragen lassen - und scheiterten an den Behörden. Das verstößt gegen EU-Recht, urteilt der EuGH. Das bedeutet aber nicht, dass nun überall die Ehe für alle gilt.

Eine in Deutschland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe von EU-Angehörigen muss auch in anderen Mitgliedstaaten der Union anerkannt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Eine Verweigerung verstoße gegen das europäische Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht sowie gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

 

In dem konkreten Fall ging es um zwei polnische Männer, von denen einer auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 2018 hatten sie an ihrem Wohnort Berlin geheiratet. Weil sie nach Polen umziehen wollten, beantragten sie die Umschreibung der Eheurkunde im polnischen Personenstandsregister, damit ihre Ehe dort anerkannt wird. Aber die polnische Behörden verweigerten das, weil zwei Männer oder zwei Frauen in Polen nicht heiraten können. Die Eheleute zogen vor Gericht.

 

Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Das polnische Oberste Verwaltungsgericht fragte den EuGH, ob Polen die Ehe anerkennen müsse. Der entschied: Ja, Polen muss. Denn die Ehegatten hätten das Recht, sich in den EU-Ländern frei zu bewegen und aufzuhalten und ein normales Familienleben zu führen. Ihre Ehe nicht anzuerkennen, verstoße gegen das EU-Recht. Ein Familienstand, der in einem anderen EU-Land rechtmäßig erworben worden sei, müsse in allen EU-Ländern anerkannt werden.

 

Quelle: Tagesschau

 

 

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